Photovoltaik-Förderung in Österreich 2026: Was Unternehmen wissen sollten
Eine Photovoltaikanlage kann Unternehmen helfen, ihren Strombezug zu reduzieren und Energiekosten langfristig besser zu planen. Eine passende Förderung senkt zusätzlich die Investitionskosten. Doch welche Photovoltaik-Förderung gibt es in Österreich und worauf müssen Betriebe bei der Antragstellung achten?
Dieser Überblick behandelt die bundesweite EAG-Investitionsförderung für Photovoltaik und damit verbundene Stromspeicher. Ergänzende regionale Programme müssen für den jeweiligen Standort gesondert geprüft werden.
Stand: 10. September 2026.
Welche Förderung gibt es für Photovoltaikanlagen?
Über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, werden Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie damit verbundene neue Stromspeicher vergeben.
Für PV-Anlagen ist eine Förderung bis zu einer förderfähigen Leistung von 1.000 kWp möglich. Auch bei größeren Anlagen kann eine anteilige Förderung bis zu dieser Grenze infrage kommen. EAG: Förderfähige Anlagengrößen
Die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach Anlagengröße, förderfähigen Kosten und beantragtem Förderbedarf. Die veröffentlichten Höchstsätze sind daher nicht automatisch mit der tatsächlich ausbezahlten Förderung gleichzusetzen.
Wie hoch ist die PV-Förderung 2026?
Für den dritten Fördercall 2026 veröffentlicht die EAG-Abwicklungsstelle folgende Sätze:
Kategorie | Anlagenleistung | Fördersatz |
A | Bis einschließlich 10 kWp | 150 €/kWp |
B | Über 10 bis einschließlich 20 kWp | 140 €/kWp |
C | Über 20 bis einschließlich 100 kWp | Maximal 130 €/kWp |
D | Über 100 kWp | Maximal 120 €/kWp |
Stromspeicher | Nur in Verbindung mit PV | 150 €/kWh |
In den Kategorien C und D handelt es sich um höchstzulässige Fördersätze. Der im Antrag angegebene Förderbedarf und die weiteren Förderbedingungen sind zu berücksichtigen. EAG: Fördersätze für den dritten Fördercall 2026
Beispiel: Photovoltaikanlage mit 300 kWp
Eine neue PV-Anlage mit 300 kWp fällt in Kategorie D. Beim veröffentlichten Höchstsatz ergibt sich folgende rechnerische Obergrenze vor weiteren Begrenzungen:
300 kWp × 120 €/kWp = 36.000 €
Dieser Betrag ist eine Orientierung, keine Förderzusage. Der tatsächliche Zuschuss kann beispielsweise durch den beantragten Förderbedarf oder die zulässige Kostenobergrenze niedriger ausfallen.
Wann ist der nächste Fördercall?
Der nächste veröffentlichte Fördercall für Photovoltaik und damit verbundene Stromspeicher findet zu folgenden Zeiten statt:
Beginn: 8. Oktober 2026, 17:00 Uhr.
Ende: 22. Oktober 2026, 23:59 Uhr.
Kategorien: A bis D.
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der Abwicklungsstelle. EAG: Fördertermin Oktober 2026
Beim Einreichen ist zu beachten: Ein gezogenes Ticket allein ist noch kein Förderantrag. Das Projekt muss anschließend innerhalb des geöffneten Fördercalls vollständig eingereicht werden. EAG: Hinweise zur Ticketziehung und Antragstellung
Wird ein Batteriespeicher mitgefördert?
Die EAG-Investitionsförderung erfasst neue Stromspeicher in Verbindung mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage. Eine reine Speichernachrüstung ohne entsprechendes PV-Projekt fällt nicht unter diesen Fördertatbestand. EAG-Investitionszuschüsseverordnung
Nach den veröffentlichten Förderinformationen gelten:
Mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität je kWp installierter PV-Leistung.
Maximal 50 kWh förderbare Speicherkapazität.
Größere Speicher können dennoch geplant und eingereicht werden.
Für Gewerbespeicher ist diese Unterscheidung wesentlich: Die technisch sinnvolle Speichergröße kann deutlich über der geförderten Kapazität liegen. EAG: Vorgaben zur Speichergröße
Muss der Antrag vor der Bestellung gestellt werden?
Für die EAG-Investitionsförderung gilt laut Abwicklungsstelle: Seit 2024 können auch juristische Personen nach Beginn der Arbeiten, spätestens jedoch vor der Inbetriebnahme, einen Förderantrag stellen. Voraussetzung ist dabei ein Arbeitsbeginn nach dem 21. April 2022.
Notwendige Genehmigungen und Anzeigen müssen zum Antragszeitpunkt bereits vorliegen. EAG: Antragstellung und Voraussetzungen
Diese Regel darf nicht ungeprüft auf andere Förderprogramme übertragen werden. Unser Planungstipp: Förderbedingungen bereits vor einer verbindlichen Bestellung klären und Antragstellung, Netzanschluss und Inbetriebnahme gemeinsam terminieren.
Gibt es zusätzliche Förderungen in Tirol?
Für Projekte in Tirol sollten ergänzend die Angebote des Landes und mögliche kommunale Programme geprüft werden. Eine Anlaufstelle ist die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, die ihre Förderangebote und weitere Förderstellen veröffentlicht. Land Tirol: Wirtschaftsförderung
Ob ein konkretes Programm betriebliche Photovoltaikanlagen unterstützt und mit einer EAG-Förderung kombinierbar ist, muss anhand der jeweiligen Richtlinie geprüft werden. Eine zusätzliche Landesförderung ist in den oben genannten Beträgen nicht enthalten.
Welche Fehler sollten Unternehmen vermeiden?
Für eine saubere Projektvorbereitung empfiehlt sich folgende Checkliste:
Förderfähigkeit und passenden Fördercall frühzeitig prüfen.
PV-Leistung, Speichergröße und Projektkosten nachvollziehbar festlegen.
Erforderliche Genehmigungen und Netzunterlagen vorbereiten.
Ticketziehung und vollständige Antragstellung getrennt im Blick behalten.
Förderhöchstsätze nicht als zugesicherte Einnahme kalkulieren.
Termine für Inbetriebnahme und Endabrechnung überwachen.
Rechnungen, Zahlungsnachweise und technische Dokumentation geordnet sammeln.
PV-Anlage und Förderung gemeinsam planen
Die Förderung ist ein Baustein der Wirtschaftlichkeit. Ebenso wichtig sind Eigenverbrauch, Anlagenkosten, verfügbare Dachflächen und der Netzanschluss.
PVO plant Photovoltaik, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur und Energiemanagement als zusammenhängendes System. So entsteht eine Auslegung, die zum tatsächlichen Energiebedarf des Unternehmens passt.
Sie planen eine Photovoltaikanlage für Ihren Betrieb? Sprechen Sie mit PVO über Ihr Projekt und die Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Umsetzung.
Fördersätze, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Förderbedingungen und der individuelle Fördervertrag. Dieser Beitrag konzentriert sich auf EAG-Investitionszuschüsse und ist kein vollständiges Verzeichnis sämtlicher Förderprogramme.

