Förderungen
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Übersicht über die aktuelle Fördersituation für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher in Österreich zur Verfügung. Hier finden Sie Informationen zu bundesweiten und bundesland-spezifischen Förderungen.
BUNDESWEIT VERFÜGBARE FÖRDERUNGEN
Beachten Sie: Sie können nur EINE der folgenden bundesweit verfügbaren Förderungen beantragen.
Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher
Förderstelle ist die OeMAG – www.oem-ag.at
EAG: INVESTITIONSZUSCHUSS FÜR PV-ANLAGEN UND STROMSPEICHER
Bei Investitionszuschüssen handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur PV- sowie Stromspeicheranlage. Bei PV-Anlagen wird jedes einzelne kWp, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh, mit einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh) unterstützt.
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Anwendbar für
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PV-Neuanlagen/Erweiterungen für die ersten 1.000 kWp
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Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
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EAG: MARKTPRÄMIE FÜR EINGESPEISTEN PV-STROM
Die Marktprämie ist die neue Förderung für eingespeisten PV-Strom und ersetzt damit die bis dato mögliche OeMAG Tarifförderung (laufende OeMAG Verträge bleiben unangetastet). Folgende Informationen stammen aus dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz und der begleitenden Verordnung.
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Anwendbar für
PV-Neuanlagen/Erweiterungen > 10 kWp
Höchstwert für Gebote in den Fördercalls 2022 und 2023: 9,33 Cent/kWh
PV-Anlagen am Gebäude, auf Infrastruktur und im Freiland
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Die Marktprämie ist ein Aufschlag auf den Referenzmarktwert (ist in etwa vergleichbar mit dem am Markt gehandelten durchschnittlichen Strompreis).
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Im Zuge der Antragsstellung ist vom Antragsteller die Höhe des wirtschaftlich notwendigen Strompreises der PV-Anlage einzumelden (erfolgt über ein Gebot im Zuge der allg. Ausschreibungsrunde).
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Die Reihung der Förderanträge erfolgt nach dem eingemeldeten Strompreis (Cent pro kWh). D.h. die Anträge werden, beginnend mit dem Projekt mit dem niedrigsten eingemeldeten Strompreis, vergeben bis das Fördervolumen der Ausschreibung ausgeschöpft ist.
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Im Zuge der Antragstellung ist eine monetäre Sicherheit (5€/kWp) zu hinterlegen, bei Vertragsannahme eine zweite Sicherheit (45€/kWp). Wird die Anlagen nicht bzw. nicht zeitgerecht errichtet, verliert der Antragsteller die Sicherheiten (für Anlagen <100 kWp ist nur im Fall der nicht bzw. nicht zeitgerechten Errichtung eine Pönale von 50€/kWp rückwirkend zu zahlen).
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Ein Höchstwert für den eingemeldeten Strompreis wird vom Gesetzgeber vorgegeben (Festlegung über VO). Eingemeldete Gebote mit einem höheren Strompreis sind ungültig.
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Die Marktprämie wird pro Monat über einen Zeitraum von 20 Jahren ausbezahlt.
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Es finden mindesten 2 Ausschreibungsrunden jährlich mit einem gesamten jährlichen Ausschreibungsvolumen von mindestens 700 MW statt.
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Für die Abwicklung zuständig ist die EAG-Abwicklungsstelle.
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Weitere Details regelt die begleitende Verordnung sowie die Allgemeinen Förderbedingungen