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AGBs
PVO GMBH - Photovoltaik Ortner
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PVO GmbH und aller Tochtergesellschaften
1. Geltungsbereich:
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind – soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart worden ist – ein wesentlicher Bestandteil aller Geschäftsabschlüsse und auch bereits aller Angebote, welche wir im Zuge des Vertriebes der von uns erzeugten Produkte und geführten Handelswaren vornehmen. Etwaige Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten nur, wenn wir diese in einem bestimmten Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkennen. Ein fehlender Widerspruch unsererseits zu etwaigen Geschäftsbedingungen eines Kunden bedeutet in keinem Fall eine Anerkennung, auch nicht teilweise derselben durch uns.
1.2. Für Geschäftsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur soweit sie den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Schriftlichkeit
2.1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Abweichende Vereinbarungen werden nur dann verbindlich, nachdem sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2.2. Die von uns beigestellten Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) beschreiben die von uns angebotenen Leistungen nur annähernd. Wir behalten uns zumutbare geringfügige technische Änderungen vor. Insbesondere Abweichungen einer Lieferung von Beschreibungen, welche durch die Eigenart der Konstruktion, die Herstellung oder eine technische Weiterentwicklung bedingt sind und die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, ebenso wie leichte Farbabweichungen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht dar. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Genauigkeit der Bestellung und hat die Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen können von uns jederzeit berichtigt werden.
2.3. An allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, wie auch Prospekte und Kataloge behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Jedwede Verwendung außerhalb des zu Grunde liegenden Vertrages, wie auch die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung.
2.4. Erklärungen, die unser Kunde aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abzugeben hat, wie Mängelrüge und dergleichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.5. Allfällige nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene, auf Kundenwunsch ausgeführte Sonderleistungen werden dem Kunden in vollem Umfang nach Leistungsaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Preise und Zahlungen
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot im Rechtssinn dar. Sämtliche Bestellungen und Aufträge von Kunden erlangen erst mit Zugang der schriftlichen Bestätigung unsererseits Rechtwirksamkeit.
3.2. Unsere Auftragsbestätigung legt den individuellen Inhalt des Liefervertrages (Umfang der Lieferung, Preise und sonstige individuelle Bestimmungen) fest und gilt vom Kunden als anerkannt, sofern dieser nicht innerhalb von drei Tagen ab Zustellung Widerspruch erhebt.
3.3. Preise gelten ohne Verpackung, ohne Fracht und ohne Versicherung ab Werk und nicht für Nachbestellungen. Kosten der Verpackung werden separat berechnet, für Transport und Versicherung nach Anfall und Vereinbarung. Rahmenverträge sind von diesen Regelungen nicht betroffen, entsprechende Konditionen werden gesondert vereinbart.
3.4. Grundlage der Preise sind die Gestehungskosten zum Zeitpunkt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Erhöhen sich diese Gestehungskosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung durch Erhöhung der Abgaben, der Preise für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, Frachten oder Löhne, sind wir zu entsprechender Berichtigung des vereinbarten Preises berechtigt. Aus einer solchen Preiserhöhung kann ein Rücktrittsrecht des Kunden nicht abgeleitet werden.
3.5. Beträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate nach Vertragsschluss oder erfolgt die Lieferung tatsächlich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, so sind wir berechtigt, den am Tage der Ausführung der Lieferung gültigen Preis zu berechnen.
3.6. Zahlungsbedingungenen werden individuell im Auftragsschreiben geregelt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt 100% Vorauszahlung als Zahlungskondition vereinbart. Zahlungen an unsere Mitarbeiter oder Vertreter sind ohne schriftliche Inkassovollmacht unzulässig. Mehrkosten, die durch nicht vorhersehbare, im Zusammenhang mit Lieferung bzw. Leistung erforderliche Unterbrechungen verursacht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei mehreren offenen Rechnungen werden Zahlungen zunächst auf die älteren Forderungen angerechnet, sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf Kosten, dann Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet, auch diesbezüglich wiederum jeweils auf die älteren Rechnungen.
3.7. Zurückbehaltung und Aufrechnung gegen den Kaufpreis sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Insbesondere sind Kunden nicht berechtigt, Zahlungen, auch nicht teilweise wegen erhobener Mängelrügen oder Schadenersatzansprüchen, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde selbst nach rechtskräftiger Feststellung nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Kurssicherungsklausel:
4.1. Exportlieferungen werden grundsätzlich in Euro verrechnet und sind auch in Euro zu bezahlen.
4.2. Wird ausdrücklich eine Zahlung in ausländischer Währung vereinbart, erfolgt trotzdem die Fakturierung unter Ausschluss jedweden Währungsrisikos für uns. Dies wird dadurch bewirkt, dass in Bezug auf die vereinbarte Währung dem Mittelkurs der Wiener Börse vom Tag der Abgabe der Auftragsbestätigung der Mittelkurs des Tages des Eingangs des Rechnungsbetrages auf unserem Konto gegenübergestellt wird. Sollte der zuletzt genannte Kurs niedriger sein als der erstgenannte Kurs, erhöht sich der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis und ist die Differenz vom Kunden in der fakturierten Währung nachzuzahlen.
5. Verzug:
5.1. Bei Zahlungsverzug oder Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten des Kunden sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung sofort fällig zu stellen, gegebenenfalls von allen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
5.2. Wenn die Bank einen Scheck des Kunden nicht einlöst, oder wenn uns wesentliche Verschlechterungen in den Verhältnissen des Kunden bekannt werden, welche den Zahlungsanspruch gefährden, so wird die gesamte Restschuld fällig. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden an dem Liefergegenstand. Wir sind berechtigt, entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf unsere Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Werden solche Umstände nach Abschluss des Vertrages, aber vor Ausführung der Lieferung bekannt, können wir unsere Leistung verweigern und 100% Vorauszahlung verlangen, auch dann, wenn andere Zahlungsbedingungen- und Fristen vereinbart wurden, alternativ können wir die Leistung einer Sicherheit verlangen.
5.3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für die rückständigen Beträge Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für den Fall des Verzuges verpflichtet sich der Besteller, die uns entstehenden Mahn- (inklusive etwaiger Beraterkosten für Mahnungen), Inkasso- und Kosten der Klagsführung inklusive Barauslagen zu ersetzen.
5.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten auch nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand wieder an uns zu nehmen, bis die ausständigen Zahlungen inklusive sämtlicher Zahlungen wegen Verzugs eingelangt sind. Ungeachtet dessen sind wir in diesem Fall auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für den Fall, dass Teilzahlung vereinbart war.
5.5. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind wir darüber hinaus berechtigt, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug zu wählen. Es bleibt uns unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, dem Kunden steht es ebenso frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als das geforderte Pauschale entstanden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kunde nicht in Verzug mit der Zahlung, sondern mit Annahme der Ware oder einer sonstigen Mitwirkungspflicht in Verzug befindet.
5.6. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag nach Auslieferung der Ware, haben wir neben dem Anspruch auf Rückleistung der Waren einen Anspruch auf Vergütung der Gebrauchsüberlassung, dieser Anspruch tritt selbständig neben Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
5.7. Sämtliche obige Regelungen gelten auch in den Fällen direkter Belieferung des Endkunden durch uns auf Wunsch des Kunden.
6. Lieferzeit & Versand
6.1. Lieferung sowie Lieferzeit bzw. gegebenenfalls Abholung des Kunden wird separat vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat.Die mit unseren Kunden vereinbarten Liefertermine werden möglichst eingehalten, sind jedoch stets unverbindlich. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorauslieferungen durchzuführen. Für entstehende Ansprüche aus verspäteter Lieferung übernehmen wir keinerlei Haftung. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die zu einer Beeinträchtigung der Lieferfähigkeit führen, wie beispielsweise Lieferverzug unserer Lieferanten, Betriebsstörungen, Streik sowie andere Fälle höherer Gewalt, sind wir jederzeit berechtigt, neben einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden oder Dritten daraus Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Preisminderung entstehen. Im Falle der Verzögerung mit der Lieferung ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vor- oder Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus, insbesondere Beibringung eventuell behördlicher Bescheinigungen oder Genehmigungen. Ansonsten verlängern sich Lieferzeit und Lieferfrist angemessen.
6.2. Alle Versendungen erfolgen nach sorgfältigem Ermessen unsererseits auf Kosten des Kunden. Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten, aus der getroffenen Wahl können uns gegenüber keine Ansprüche abgeleitet werden.
7. Versand ins Ausland
7.1. Versendungen in das Ausland unterliegen gegebenenfalls zusätzlich allgemeinen Verkaufsbedingungen für Export und sonstigen zusätzlichen besonderen Vereinbarungen.
7.2. Zusätzlich gelten prinzipiell die „INCOTERMS 2010“ als vereinbart. Es steht uns frei, hierauf zurückzugreifen. Die genaue Wahl des auf den jeweiligen Auftrag anzuwendenden Incoterms werden wir in der Auftragsbestätigung festhalten.
8. Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an den Transporteur auf den Kunden über, ungeachtet dessen, ob wir oder der Kunde den Transporteur beauftragt hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben, unbeschadet etwaiger anderweitiger Vereinbarungen. Verzögert sich der Versand, der nach unserer Wahl durch Bahn oder Spedition erfolgen kann, infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 9 entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.
9. Haftung & Gewährleistung
9.1. Generell haften wir nur bis zum gesetzlichen Mindestmaß. Etwaige Mängel sind umgehend, spätestens eine Woche nach Übergabe im Sinne des § 377 UGB schriftlich zu rügen, ansonsten erlischt die Haftung für solche Mängel endgültig. Darüber hinaus ist Voraussetzung für jede Haftung, dass wir bzw. von uns beauftragte Professionisten unverzüglich nach dem Auftreten etwaiger Mängel uneingeschränkt, auch mehrmals Gelegenheit zur Prüfung von etwaigen Mängeln an Ort und Stelle erhalten. Sollten diese Prüfungen ergeben, dass die gelieferten Waren mangelfrei sind, sind alle für die Prüfungen entstandenen Kosten vom Kunden zu tragen bzw. uns zu ersetzen.
9.2. Für rechtzeitig gerügte Mängel an von uns gelieferte Waren und erbrachten Leistungen leisten wir im gesetzlichen Ausmaß Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Leistung. Wir sind aber berechtigt, für sämtliche von uns gelieferte Waren, auch für etwaige von uns installierte Waren unsere Haftung dadurch zur Gänze auszuschließen, dass wir sämtliche unserer Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten ersatzweise an den Kunden abtreten.
9.3. Unsere Haftung für Sachschäden ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verursachung eingeschränkt. Wenn uns bloß leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, ist eine Haftung für Schäden, insbesondere für etwaigen entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
9.4. Soweit wir eine Herstellergarantie weiterleiten, übernehmen wir dafür keine eigene Haftung. Diese hat der Kunde direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Gleiches gilt für Konformitäts- und/oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers.
9.5. Werden unsere Anleitungen zum Betrieb oder zur Wartung nicht befolgt oder Teile von Kunden eingebaut oder ausgetauscht, die nicht den Originalteilen völlig gleichwertig sind, erlischt unsere Schadenersatz- und Gewährleistungspflicht, wenn und soweit der Mangel bzw. etwaige Folgeschäden auf diese Maßnahmen des Kunden zurückzuführen sind.
9.6. Die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur, Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch der Ware oder Preisminderung. Sollte das mangelhafte Produkt oder Teile davon im Zeitpunkt des Gewährleistungsfalles nicht mehr produziert werden, können wir als Ersatz auch ein vergleichbares Produkt zur Verfügung stellen. Im Gewährleistungsfall besteht kein Anspruch auf Einsatz von neuen oder neuwertigen Produkten. Wir sind berechtigt, als Ersatz auch gebrauchte und/oder reparierte Produkte zu liefern. Das Recht des Kunden auf Wandlung wird einvernehmlich abgedungen. Die ausgetauschten Teile gehen in unser Eigentum über. Die aufgewendeten Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Kunden zu tragen, soweit dieser nicht Konsument im Sinne des KSchG ist. Durch die Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein.
10. Eigentumsvorbehalt:
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Forderungen unser Eigentum. Der Kunde erteilt hiermit seine unwiderrufliche Zustimmung, dass wir Vorbehaltsware ohne weitere Verständigung des Kunden und auch ohne dessen Mitwirkung im Falle eines Zahlungsverzuges oder einer Bonitätsverringerung des Kunden zur Sicherung unserer Ansprüche – allenfalls nach vorangegangener Demontage durch uns, welche wir in Rechnung stellen können – abholen. Dies gilt auch, wenn die Ware bereits montiert ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns von jedem Zugriff auf die Vorbehaltsware umgehend zu verständigen. Jegliche Verfügung oder Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch den Kunden ist ausnahmslos unzulässig und begründet Schadenersatzansprüche.
11. Schutzrechte:
Das Angebot sowie alle von uns ausgearbeiteten Berechnungen, Entwürfe, Zeichnungen etc. verbleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ausnahmslos ohne unser schriftliches Einverständnis weder vervielfältigt noch Dritten zur Einsicht überlassen werden. Die Unterlagen dürfen nicht zum Nachbau, für Ausschreibungen etc. benutzt werden. Zuwiderhandeln wird von uns gerichtlich verfolgt. Bei Nichterteilung des Auftrages sind auf Verlangen sämtliche Unterlagen an uns zurückzusenden und etwaige Kopien, auch elektronische unwiederbringlich zu vernichten.
12. Sonstiges:
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass wir seine personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages automationsunterstützt speichern und verwerten. Alle Erklärungen an den Kunden gelten diesem als ordnungsgemäß zugegangen, wenn sie an die uns vom Kunden zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse erfolgen, wobei für diesen Fall auch die Übersendung per e-mail als schriftlich gilt. Wir sind berechtigt, mit der Ausführung der zu erbringenden Leistungen Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
13.1. Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich und für Klagenfurt örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
13.2. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet österreichisches Recht – unter Ausschluss etwaiger Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) – Anwendung.
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PVO GmbH, Salzburgerstraße 24, A-6060 Hall, Austria, Stand 01.09.2024
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